Betriebshaftpflicht

Grundversicherung für Unternehmer & Freiberufler

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Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe

Hier wird vor allem die Berufsgruppe der Handwerker angesprochen, denn die Betriebshaftpflicht versichert alle Sach- und Personenschäden, die durch die Erbringung der unmittelbaren Leistung Ihres Betriebs entstehen können. Ein typisches Beispiel ist ein Stück Fassade, das bei der Renovierung eines Hauses unglücklich einen vorbeilaufenden Fußgänger trifft und diesen stürzen lässt. Bricht sich dieser z.B. ein Bein, sind die daraus folgenden Schmerzensgeldansprüche abgedeckt und auch Regressforderungen der Behandlungskosten werden übernommen.

Ein Vermögenschäden wird durch die Betriebshaftpflicht allerdings nur abgedeckt, wenn er als eine unmittelbare Folge des Sach- oder Personenschadens angesehen werden kann, so z.B. die Erstattung des Verdienstausfalls einer durch die Leistung Ihres Betriebs verunglückten Person.

Die Betriebshaftpflicht ist zur Zeit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir empfehlen diese jedoch dringend den betroffenen, meist handwerklichen Gewerken, da schon viele Unternehmen durch die Regulierung großer Schäden ohne eine Versicherung Insolvenz anmelden mussten.

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