Versicherung gegen Maschinenbruch

IQversichert

Maschinenbruchversicherung

Sichert Ihre Produktion nachhaltig ab

Warum ist diese Versicherung wichtig?

Für Unternehmen bedeutet ein Schaden an den Maschinen nicht nur eine Störung des Produktionsablaufes, sondern sehr oft auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die sich äußerst negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken können.

Was ist versichert?

Versicherbar sind:

  • Maschinen
  • maschinelle Einrichtungen
  • sonstige technische Anlagen

Mitversichert sind vom Benutzer nichtauswechselbare Datenträger (z.B. Festplatten) sowie die hierzu für die Grundfunktion erforderlichen Daten. Mitversichert werden können Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente und Röhren versicherter Sachen.

Nicht versichert sind:

  • Werkzeuge aller Art sowie sonstige Verschleißteile
  • Hilfs- und Betriebsstoffe

Welche Schadenfälle sind versichert?

Die Maschinenversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an den versicherten Sachen. Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung die keine Einzelgefahren wie z.B. nur Böswilligkeit oder Maschinenbruch, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, wie:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Vandalismus, Sabotage oder Böswilligkeit
  • Konstruktions- Material- oder Montagefehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost oder Eisgang

Es gibt nur wenige Ausschlüsse, wie z.B.

  • Verschleiß (Folgeschaden jedoch mitversichert)
  • Einbruchdiebstahl und Raub, Brand, Überschwemmung, Hochwasser, Erbeben,
  • Kriegsereignisse oder Kernenergie

 

Leistungsumfang im Detail:

Bei Teilschäden werden die Wiederherstellungskosten entschädigt. Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes der versicherten Sache notwendig sind.

Im Totalschadenfall ist für die Entschädigung der Zeitwert der versicherten Sache maßgebend.

Bei den Entschädigungen wird jeweils der Wert der Reste und die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

 

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Versicherbar sind

  • Maschinen
  • maschinelle Einrichtungen
  • sonstige technische Anlagen
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Nicht versicherbar sind

  • Werkzeuge aller Art sowie sonstige Verschleißteile
  • Hilfs- und Betriebsstoffe

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