Elektronikversicherung

Immer wichtiger für die Aufrechterhaltung des Betriebs

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Elektronikversicherung

Versicherungsschutz für IT und Elektronik

Wenn bei Ihnen im Unternehmen in der heutigen Zeit die Rechner, Server oder ganze Anlagen ausfallen, ist das nicht nur ärgerlich sondern kann auch sehr schnell ziemlich teuer werden.

Umso wichtiger ist es, dass alles schnell wieder zum Laufen kommt. Die offenen Kosten aufgrund z.B. für die Wiederherstellung von Daten und Programmen oder Mehrkosten für angemietete Anlagen oder externen Dienstleistungen deckt die Elektronikversicherung.

Ihre Anlagen und Geräte sind Ihr Kapital. Kommen sie zu Schaden, schützt Sie die Elektronikversicherung wirksam vor den finanziellen Folgen. Sie tragen lediglich den vereinbarten Selbstbehalt.

Was kann versichert werden?

Versicherbar sind Anlagen und Geräte der

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik
  • Bürotechnik
  • Kassen und Waagen
  • Medizintechnik ist im Rahmen der MedizinerPolice versicherbar.

Typische Schadensursachen

Wenn elektrische Anlagen und Geräte beschädigt werden, kann das viele Ursachen haben. Die meisten davon, werden über die Elektronikversicherung abgedeckt, so zum Beispiel:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit
  • Überspannung
  • Feuchtigkeit
  • Vandalismus
  • Konstruktionsfehler
  • Sabotage
  • Austausch bzw. Reparatur oder Kostenübernahme

Reparieren bzw. Instandsetzen oder Wiederbeschaffen – das ist bei jedem Schaden an Ihren Anlagen und Geräten eine zentrale Frage. Wie auch immer die Antwort unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten ausfällt, wir unterstützen Sie auf eine dieser Weisen:

Wir übernehmen die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten . Erfolgen weder Wiederbeschaffung noch Wiederherstellung übernehmen wir die Entschädigungsleistung bis zu Höhe des Zeitwerts Ihrer Anlage bzw. Ihres Gerätes zusätzliche Absicherung: die Allgefahrendeckung im Rahmen einer Allgefahrendeckung, besteht Versicherungsschutz auch bei:

–              unvorhergesehen eintretende Sachschäden

–              Diebstahl und Einbruchdiebstahl

–              Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter

–              Raub oder Plünderung

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